Fahrschule

Unsere Fahrschule

Informationen zur Anmeldung

Ich empfehle dir, dich ca. 4-6 Monate vor Deinem 18. bzw. 17. Geburtstag bei mir anzumelden, da du

- die theoretische Prüfung gesetzlich frühestens 3 Monate
- die praktische Prüfung gesetzlich frühestens 1 Monat
- vor deinem Geburtstag ablegen darfst.

Du kannst dich bei mir jederzeit anmelden, da sich die Themen im theoretischen Unterricht ständig wiederholen!

Für deinen Führerscheinantrag benötige ich von dir die nachfolgenden Unterlagen:

- 1 Biometrisches Passbild
- Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
- Sehtestbescheinigung (Optiker oder Augenarzt)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Anmelden kannst du dich unter folgendem Link     https://www.erstehilfe.de.
- 43,40 € (bei Ersterteilung) bzw. 42,60 € Landratsamtgebühren

Den anschließenden Behördengang zum Landratsamt übernehme ich selbstverständlich für dich!
Theoretische und praktische Ausbildung Führerscheinklasse B

Folgende Theorie- und Praxisstunden sind Pflicht:   

Theoriestunden:
Folgende Sonderfahrten (á 45 Min.) sind Pflicht:
Wie viele Fahrstunden du insgesamt brauchst, hängt davon ab, wie schnell du dich im Straßenverkehr sicher fühlst. Generell werden bei uns aber nicht mehr Fahrstunden gemacht als unbedingt nötig. 
Füherschein-klasse Ersterteilung Führerschein-Erweiterung
B 12+2 Doppelstunden 6+2 Doppelstunden
Füherschein-klasse Land-strasse Auto-bahn Nachtfahrt
B 5 4 3
BE 3 1 1
Füherschein-klasse Theorie Praxis
B96 150 Minuten Praktische Übungen 210 Minuten
Fahren im Realverkehr 60 Minuten
Motorradführerschein, Leicht- und Kleinkrafträder, Mofa

Für den Motorradführerschein stehen Euch folgende Modelle zur Verfügung:

Suzuki SV 650 (A)
Suzuki Gladius 650 (A2)
Suzuki Van Van 125 (A1)
Suzuki GSX S 125 (A1)
SYM Roller
Fahrzeugklasse Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung (1 Stunde = 45 Min.) Alter
A (Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff Die Theorieprüfung entfällt, bei min. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 Grundausbildung + 5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Dunkelheit 24
A2 Kraftrad mit Leistungsbeschränkung auf 35 KW (48 PS) 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff Die Theorieprüfung entfällt, bei min. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 Grundausbildung + 5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Dunkelheit 18
A1 Leichtkraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11KW (15 PS) 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff Grundausbildung + 5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Dunkelheit 16
AM Kleinkrafträder bis 50 ccm (45 km/h) 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff Grundausbildung 15
Mofa (bis 25 km/h) 6 Doppelstunden 90 Min. Ausbildung 15
Die Preise zu den Theorie- und Fahrstunden findet ihr auf unserer Preisliste. Für alle weiteren Fragen rund um den Motorradführerschein stehen wir natürlich gerne jederzeit zur Verfügung. 

Übrigens: Im Sommer organisieren wir immer wieder Gruppenfahrten, an denen ihr gerne teilnehmen könnt.
Führerschein mit 17

Du kannst deinen Führerschein schon mit 16 ½ beginnen. Fahren darfst du von deinen 17. bis zu deinem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer erfahrenen, mindestens 30-jährigen Person.

Die wichtigsten Infos zum Führerschein mit 17 auf einen Blick:

Alter: Mit 16 ½ Jahren kannst du mit der Ausbildung beginnen.

Prüfbescheinigung statt Führerschein: Bis du volljährig bist, erhältst du vorläufig eine sogenannte Prüfbescheinigung. Erst ab deinem 18. Geburtstag wird dir der offizielle Führerschein ausgehändigt.

Begleitperson: Es können mehrere Begleitpersonen in deiner Prüfbescheinigung eingetragen sein. Voraussetzung ist, dass:
- die Person mind. 30 Jahre alt ist
- seit mind. 5 Jahren im Besitz des Führerscheins ist
- nicht mehr als 1 Punkte in Flensburg hat
Führerschein auf Probe

Autofahren auf Bewährung
Endlich 18! Und endlich der Führerschein – aber nur auf Probe. Was bedeutet das für die Neulinge auf der Straße?

Enttäuschend: Da bezahlt man die Fahrstunden, den Theorieunterricht und die Prüfung und dann gibt es das Objekt der Begierde, den Führerschein, nur auf Bewährung. Seit Januar 1986 ist das so, seitdem gibt es die sogenannte Probezeit. In dieser Zeit von zwei Jahren müssen sich die Führerscheinneulinge im Straßenverkehr bewähren.

Im Jahr 1999 wurde die Regelung nochmals verschärft. Seitdem kann sich die Probezeit im schlimmsten Fall sogar auf vier Jahre verlängern. Doch bevor das eintritt, muß schon einiges passieren. Zum Beispiel das: Der Fahranfänger wird bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erwischt (Beispiele siehe Bildergalerie). Zusätzlich muß er ein neunstündiges Aufbauseminar besuchen. Die Kosten dafür betragen 150 bis 400 Euro.

Wurde die Probezeit des Fahranfängers bereits verlängert und wird er erneut bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erwischt, flattert eine schriftliche Verwarnung ins Haus. Garniert mit der Empfehlung, sich innerhalb von zwei Monaten einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung zu unterziehen. Bei erfolgreicher Teilnahme werden zwei Punkte aus dem Flensburger Verkehrszentralregister gelöscht. Wer bereits eine Verwarnung kassiert hat und nach einer Frist von zwei Monaten einen weiteren A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, gibt den Führerschein mindestens drei Monate ab.

Doch es geht auch anders. Seit November 2004 läuft in fast allen Bundesländern ein Modellversuch zur Verringerung der Probezeit. Durch Teilnahme an einem sogenannten FSF-Seminar wird die Probezeit um ein Jahr reduziert. Teilnehmen darf jeder, der seit sechs Monaten einen Führerschein besitzt – und 270 Euro für das Seminar.
Führerscheinklassen

Wir bilden in den folgenden Führerscheinklassen aus:

Führerscheinklasse B
gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".

Führerschein Klasse B96
gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Sonstige Regelungen: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

Führerschein Klasse BE
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Vorbesitz: Klasse B

Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.

Führerschein Klasse AM
gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.

Alter: ab 15 Jahren

Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

Führerschein Klasse A1
gültig fürKrafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Alter: ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Führerschein Klasse A2
gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.


Alter: ab 18 Jahren

Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich.

Führerschein Klasse A
gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.

Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss: Klassen A1, A2 und AM

Führerschein Klasse L
gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 km/h haben.

Alter: 16 Jahre

Sonstige Regelungen: keine

Mofa-Prüfbescheinigung
Einsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist darf er ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.

Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie

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